Corona-Beschlüsse der Staatsregierung sorgen für Schließung von Stadtbücherei und Stadtarchiv

27. November 2020: Die am Donnerstag, 26.11.2020 von der Staatsregierung verkündeten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben auch Auswirkungen auf die Stadtverwaltung Neumarkt. Stadtbibliothek und Stadtarchiv müssen schließen, Schulsporthallen und Museen bleiben zu.
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Die am Donnerstag, 26.11.2020 von der Staatsregierung verkündeten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben auch Auswirkungen auf die Stadtverwaltung Neumarkt. Dabei wurden bayernweit unter dem Stichwort „Verlängern“ alle bisher geltenden Maßnahmen über den 30.11.2020 hinaus bis vorläufig 20.12.2020 ausgedehnt. Dies betrifft z.B. die Museen in der Stadt, die geschlossen bleiben. Weiterhin untersagt bleiben der Freizeit- und Amateursport, so dass die von der Stadt vorgenommene Schließung aller Sporthallen an den Grund- und Mittelschulen für den Freizeit- und Vereinssport weiterhin besteht. Zudem kommen von Seiten der Staatsregierung nun unter dem Stichwort „Vertiefen“ neue Einschränkungen hinzu. So müssen unter anderem Bibliotheken und Archive bis zunächst 20.12.2020 schließen. Dies betrifft somit auch die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv in Neumarkt. Der Zutritt zum Stadtarchiv ist vorerst verwehrt, aber telefonische Anfragen unter 09181/255-2640 oder per Mail über stadtarchiv@neumarkt.de sind weiterhin möglich. Auch die Stadtbibliothek muss ihre Pforten schließen. Ausgeliehene Medien werden automatisch verlängert, sie können aber auch jederzeit über die neben dem Eingangsbereich zur Stadtbücherei befindliche Bücherklappe zurückgegeben werden.

Die Stadtverwaltung bleibt weiter erreichbar und bietet ihren Bürgern auch in Zeiten der Corona-Pandemie weiterhin die Möglichkeit, ihre Anliegen persönlich vortragen zu können. Dazu ist lediglich eine vorhergehende Terminabsprache notwendig. Diese kann telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Amt bzw. Ansprechpartner erfolgen. Der Ansprechpartner bzw. dessen Kontakt findet sich auf der Internetseite der Stadt unter www.neumarkt.de unter dem Bereich „Rathaus und Bürgerservice“ unter „Ämter und Dienstleistungen“. Dort findet sich auch die entsprechende E-Mail-Adresse, um gegebenenfalls das Anliegen online zu klären und einen Besuch zu vermeiden. Auch über die Telefonzentrale mit der Rufnummer (09181) 255-0 kann man sich zum entsprechenden Amt verbinden lassen, um einen  Termin zu vereinbaren. Wer einen Termin hat, braucht dann nur am Eingang zum entsprechenden Rathaus zu klingeln und wird eingelassen. Im Rathaus II und Rathaus III befinden sich die Klingelanlagen auf der jeweiligen Etage.

Angesichts der Corona Pandemie und der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln empfiehlt die Stadt weiterhin den Bürgern, die Besuche auf das Notwendigste zu beschränken. Wer das Rathaus besucht, für den gilt verpflichtend das Tragen einer Mund-Nasen-Maske, wobei die Masken selber mitzubringen sind. Ein Zutritt ohne Maske wird nicht gewährt. Desinfektionsmittel steht an den Zugängen bereit. Hinsichtlich der Erreichbarkeit gelten weiterhin die bekannten Zeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr.