Lärmaktionsplan

Lärm stellt nach Auffassung der EU-Kommission derzeit eine der größten Umweltprobleme für den Menschen dar.
Am 25. Juni 2002 verabschiedeten daher das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR). Die Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen in ihrem Lebensumfeld ausgesetzt sind. Der Umgebungslärm wird in erster Linie verursacht durch Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie durch Industriegebiete. Ziel ist es, die Menschen vor belästigendem und gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen. Das geänderte Bayerische Immissionsschutzgesetz, das am 01.07.2008 in Kraft getreten ist, regelt die Modalitäten bei der zweistufigen Umsetzung der EU- Richtlinie.

Die Stadt Neumarkt wurde mit der Eisenbahnlinie Regensburg-Nürnberg sowie mit der Amberger Straße (vormals B299) im Lärmbelastungskataster durch das Landesamt für Umwelt in der ersten Stufe kartiert.

Hierbei gelten zunächst folgende Auslöseschwellen
Lärmpegel  = LDEN Zeitraum  00.00 Uhr bis 24.00 Uhr: 70 Dezibel (A)
Lärmpegel  = LNight Zeitraum 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr: 60 Dezibel (A)

Auf Grundlage der Lärmkartierung hat die Stadt Neumarkt einen Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen mit Beteiligung der Bürger aufgestellt. Der Lärmaktionsplan führt die Problembereiche auf und enthält einen Maßnahmenplan mit konkreten Lösungsmöglichkeiten. In der Startphase haben dabei Lärmschwerpunkte absolute Priorität.

Der Lärmaktionsplan wurde durch das Büro Möhler und Partner, München erarbeitet und zeigt den Ist-Zustand in den kartierten Bereichen des LfU und daraus folgend mögliche Maßnahmen auf:

  1. Planerische Möglichkeiten der Verkehrsvermeidung (z. B. Verlegung Gewerbebetriebe, Ausbau öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV),Verlegung der Hauptverkehrsachsen. Bau von attraktive Radwegen)
  2. Maßnahmen zu Lärmverminderung (z. B. Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit, Kontrolle der zulässigen Geschwindigkeit)
  3. Verhinderung Lärmausbreitung (z. B. Lärmschutzwände an der Straße)
  4. Maßnahmen am betroffenen Gebäude (Schallschutzfenster, baulicher Lückenschluss)

Der kartierte und betrachtete Bereich des LfU im Stadtgebiet umfasst die Dammstraße bzw. Amberger Straße und beginnt am Unteren Tor und zieht sich bis kurz vor die Einmündung Pelchenhofener Straße hin. Ein weiterer Bereich wurde bei der Habershöhe kartiert. Die Kartierung hat die bestehende Lärmschutzwand an der B 299 nicht berücksichtigt. Insofern kann die Habershöhe aus den weiteren Betrachtungen herausgenommen werden. Verschneidet man nun die Stellen mit hoher Lärmbelastung mit der Anzahl der betroffenen Einwohner (ca. 400), zeigen sich folgende Bereiche mit hoher Betroffenheit:

  • westliche Altdorfer Str. (Einmündung Mittenhuberstraße bis Einmündung Karl-Oppel-Straße)
  • Amberger Str. (Einmündung Mühlstraße bis Einmündung Milchhofstraße)
  • Amberger Str. (Bereich Paul-Keller-Straße)
     

Ein Teil der möglichen Maßnahmen zum Schutz der Bürger in der Amberger Straße wurde bereits realisiert:

  • Verkehrsverlagerung (Verlegung der B299 zum Äußeren Ring)
  • Einführung des Öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNV
  • Schallschutzbebauung (schalltechnische Optimierung der Wohnanlage am Evangelienstein)
     

Folgende kurzfristige Maßnahmen sollten ausgeführt werden:

  • Sanierung der Fahrbahndecken und Schachtabdeckungen (Bereich Unteres Tor)
  • Durchfahrtsverbot für LKW im Durchgangsverkehr
  • Konsequente Kontrolle der Geschwindigkeit von Fahrzeugen
     

Mittelfristig wären folgende Maßnahmen denkbar:

  • Förderung von Lärmschutzfenster
  • Reduzierung der Geschwindigkeit
  • Ausbau des ÖPNV und bessere Vernetzung mit den Regionalbusverbindungen