Von Bebauung freizuhaltende Flächen

Der Landschaftsplan trifft Aussagen zu den Flächen, die von Bebauung freigehalten werden sollen. Damit wird dokumentiert, an welchen Stellen des Stadtgebietes und über welche Grenzen hinaus eine Siedlungserweiterung durch Bebauung nicht fortgeführt werden sollte. Die wesentlichen Ziele von Bebauung freizuhaltender Flächen sind:

  • Schutz von Biotopen
  • Klima und Landschaft
  • Erhalt von Grünzäsuren
  • Erhalt der Talräume
  • Optimierung der Fließgewässer und deren Begleitstrukturen
  • Schaffung eines Grünzugsystems
  • Erhalt von Frischluftschneisen

Insgesamt sind im Stadtgebiet ca. 595 ha von Bebauung freizuhaltende Flächen gemäß Landschaftsplan vorgesehen. Dabei werden z.B. ausgewiesen:

  • die Flächen beidseits der Fließgewässer (einschließlich aller Überschwemmungsräume)
  • ein Grüngürtel innenseitig an der Umgehungsstraße
  • Grün, um Ortsteile voneinander zu trennen, z.B. in Stauf, Schafhof, Lähr, Holzheim (Landesgartenschaugelände) und zu den Baugebieten Koppenmühle und Kohlenbrunnermühle II.

Die Flächen sind im Flächennutzungsplan nicht als Bauflächen dargestellt.