EU-Dienstleistungs-Richtlinie

Die neue EU-Dienstleistungs-Richtlinie muß bis 1.1.2010 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Sinn der Richtlinie ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Dienstleistungsverkehr zu schaffen, bürokratische Hindernisse abzubauen und bisherige Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit zu beseitigen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen soll das wirtschaftliche Handeln im Binnenmarkt erleichtert werden.

Die Aufgaben des "Einheitlichen Ansprechpartners" nach dieser Richtlinie im Gebiet der Stadt Neumarkt werden durch die IHK Neumarkt wahrgenommen.

Nähere Informationen zur EU-Dienstleistungs-Richtlinie finden Sie hier.