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Aktuelles

Symbolbild Adobe Stock
07.10.2026 Neumarkt
Kreisverkehr Pölling: Staatliches Bauamt reduziert Zufahrt aus Richtung Postbauer-Heng ab 15. Oktober auf einen Fahrstreifen

Das Staatliche Bauamt Regensburg setzt im Rahmen des Unfallhäufungsprogramms auf Bundes- und Staatsstraßen im Oktober 2026 die Änderung der bestehenden Markierung an der Zufahrt der Bundesstraße 8 in den Kreisverkehrplatz "Pölling" als Sofortmaßnahme um. Das Staatliche Bauamt Regensburg ändert die Zufahrtsverhältnisse am „Pöllinger Kreisel“. Ab dem 15. Oktober 2026 wird die bisher zweistreifige Zufahrt der Bundesstraße 8 auf einen Zufahrtsstreifen reduziert. Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung des örtlichen Unfallaufkommens im Bereich dieser Zufahrt. In den vergangenen Unfallbetrachtungszeiträumen kam es insbesondere im Zufahrtsbereich der B 8 in den Kreisverkehrplatz „Pölling“ zu Unfällen im Längsverkehr. Die Experten der örtlichen Unfallkommission sind sich einig: Die zweistreifige Zufahrt der B 8 aus Richtung Postbauer-Heng, stellt für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ein Risiko dar und erschwert die ohnehin komplexe Fahraufgabe an dem hochfrequentierten Knotenpunkt im Herzen des Landkreises Neumarkt i. d. OPf. Das Staatliche Bauamt Regensburg erhält regelmäßige Zuschriften von betroffenen Personen, die sich eine Entschärfung der Gesamtsituation wünschen. Insbesondere der Vorschlag zur Markierung einer Fahrstreifenbegrenzung auf der Kreisfahrbahn wird gegenüber dem Straßenbaulastträger regelmäßig angeregt. Aus technischer Sicht stellt diese Variante jedoch keine Handlungsmöglichkeit dar. Zum einen schließt das technische Regelwerk eine solche Markierung explizit aus, zum anderen ist die fehlende Markierung dem Unfallgeschehen nach, nicht die Ursache für die Unfallhäufungsstelle an der B 8. Die Besonderheit an der Kreisfahrbahn ist, dass der Fahrstreifen aufgrund der Breite zweistreifig befahrbar ist. Es gilt das Rechtsfahrgebot und innen fahrende Fahrzeuge überholen gemäß der StVO. Eine Pflicht zum Überholen hingegen sieht die StVO nicht vor. Die Unfallkommission bewertet das Unfallgeschehen objektiv aus Sicht der Polizei, der Verkehrsbehörde und des Straßenbaulastträgers und erarbeitet Vorschläge, die im Rahmen von Koordinierungsbesprechungen mit der Regierung der Oberpfalz festgelegt werden. Die geänderte Verkehrsführung wurde bereits im Jahr 2025 im Rahmen dieser Abstimmungen als Sofortmaßnahme festgelegt. Im Zuge der Umsetzung ist für die Dauer von drei Stunden mit einer halbseitigen Sperrung zu rechnen. Witterungsbedingt kann der Termin kurzfristig verschoben werden. Die neue Markierung sieht eine Sperrfläche im Zuge der derzeitigen äußeren Zufahrt vor. Damit bleiben Spurwechsel kurz vor der Kreiszufahrt aus und der Abstand zwischen der Zufahrt der B 8 und der Pöllinger Hauptstraße wird vergrößert. Die Beteiligten sind sich einig, dass dadurch der Verkehrsfluss innerhalb der Kreisfahrbahn verbessert wird und die Reaktionszeit für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus dem Stadtteil Pölling kommend verlängert wird. Allen Verantwortlichen ist bewusst, dass durch die Entfernung des zweiten Zufahrtsstreifens vor dem Knotenpunkt keine Überholmöglichkeit mehr besteht. Jedoch ist diese Sofortmaßnahme im Sinne der Verkehrssicherheit geeignet und geboten. Die Unfallkommission wird die Auswirkungen der geänderten Zufahrtsregelung verfolgen und bei Bedarf weitere Anpassungen vorschlagen.

Symbolfoto: Adobestock
07.10.2026 Neumarkt
Sympathieblume 2026: Gute Ideen für mehr Barrierefreiheit gesucht

Barrierefreiheit bedeutet mehr als Rampen, Aufzüge und breite Türen. Sie bedeutet Teilhabe, Selbstständigkeit und ein gutes Miteinander. Oft sind es kreative Ideen und engagierte Menschen, die mit ganz konkreten Lösungen dafür sorgen, dass Barrieren im Alltag verschwinden. Genau dieses Engagement möchte die Stadt Neumarkt mit der „Sympathieblume“, dem Neumarkter Preis für Barrierefreiheit, sichtbar machen und würdigen. Der Inklusionsbeirat der Stadt Neumarkt ruft deshalb dazu auf, sich für die Sympathieblume 2026 zu bewerben oder geeignete Projekte vorzuschlagen. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2026. Ausgezeichnet werden zwei Preisträgerinnen beziehungsweise Preisträger, die mit bereits umgesetzten, einfallsreichen Maßnahmen die Barrierefreiheit in Neumarkt verbessern und fördern. Dabei zählt nicht die Größe einer Maßnahme: Vom persönlichen Engagement eines Einzelnen bis zur größeren baulichen Lösung kann vieles preiswürdig sein – etwa ein barrierefreier Zugang, eine Rampe oder ein Aufzug, ein Behinderten-WC oder die Bereitstellung hilfreicher Hilfsmittel. Einen starren Kriterienkatalog gibt es bewusst nicht. Die Sympathieblume soll vielmehr Mut machen, hinzusehen, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung wahrzunehmen und mit guten Ideen Barrieren abzubauen. Bewerben können sich unter anderem Privatpersonen, Geschäfte, Arztpraxen, soziale Einrichtungen, Schulen und Jugendorganisationen, öffentliche Einrichtungen, Gastronomie- und Hotelbetriebe sowie Verkehrs- und Bauträger. Für die Bewerbung genügt eine kurze Beschreibung des Projekts, möglichst mit Fotos, zusammen mit dem Bewerbungsschein, der auf der Homepage des Bürgerhauses heruntergeladen werden kann. Die Verleihung der Preise findet im Rahmen der festlichen Weihnachtssitzung des Neumarkter Stadtrats im Reitstadel statt.

Foto: Lutz Worthmann
06.10.2026 Neumarkt
Schlossviertel im Wandel – Neumarkts neues Highlight

Das Schlossviertel hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Wo einst enge Straßen, alte Gebäude und wenig attraktive Flächen das Stadtbild prägten, präsentiert sich heute ein spannendes Quartier, in dem historische Spuren und moderne Architektur aufeinandertreffen. Wie sich dieser Wandel vollzogen hat und was das Schlossviertel heute zu bieten hat, zeigt Claudia Forster bei ihrer nächsten Themenführung am 11. Oktober. Unter dem Titel „Schlossviertel im Wandel – Neumarkts neues Highlight“ lädt sie die Teilnehmer zu einem besonderen Rundgang durch das Viertel ein. Dabei geht es nicht nur um die sichtbaren Veränderungen, sondern auch um einen Blick hinter die Kulissen. So stehen unter anderem die Aula und ein Hörsaal auf dem Programm. Hier wird deutlich, wie sich moderner Hochschulbau in das historische Umfeld des Schlossviertels einfügt. Auch das neue Pfarrheim der Hofkirche, das unmittelbar an der historischen Stadtmauer entstanden ist, wird besichtigt. Gleichzeitig richtet die Führung den Blick zurück in die Vergangenheit: Was stand früher an den heutigen Standorten? Wie sah das Schlossviertel vor der Altstadtsanierung aus? Warum wurde gerade hier mit der Sanierung begonnen? Und wie entwickelte sich das Viertel schließlich zu einem attraktiven Teil der Neumarkter Altstadt? Zum Abschluss führt der Rundgang durch den neu gestalteten und erweiterten Stadtpark. Zwischen historischen Spuren, moderner Gestaltung und viel Grün lernen die Teilnehmer einen Park kennen, der zahlreiche Besonderheiten zu bieten hat. Treffpunkt ist ab 13.15 Uhr am Rathausplatz, die Führung beginnt um 13.30 Uhr und dauert etwa 90 Minuten. Die Teilnahmegebühr beträgt 6 Euro pro Person, Kinder bis zwölf Jahre sind frei. Um eine gute Qualität der Führung zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Anmeldungen werden über die Tourismus-Website der Stadt Neumarkt www.tourismus-neumarkt.deoder telefonisch unter (09181) 255125 entgegengenommen. Anmeldeschluss ist Samstag, 10. Oktober, um 11 Uhr.


Veranstaltungen

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Veranstaltungs-Datum 15
Okt

34. städtischer Seniorennachmittag

Uhrzeit der Veranstaltung 14:00 Uhr
Ort der Veranstaltung Johanneszentrum

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Veranstaltungs-Datum 26
Nov

Neumarkter Weihnachtsmarkt

Uhrzeit der Veranstaltung 16:00 - 21:00 Uhr
Ort der Veranstaltung Rathausplatz

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Veranstaltungs-Datum 05
Dez

Handgemacht – Handwerklicher Adventsmarkt

Ort der Veranstaltung Stadt Neumarkt i.d.OPf. – Stadtmuseum

Kunsthandwerkliche Unikate im Dialog mit historischen Objekten