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Amtliche Bekanntmachung
16.01.2021: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 29. Oktober 2020 die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 235 v.H. und für die Grundsteuer B auf 275 v.H. für das Kalenderjahr 2021 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist damit keine Änderung eingetreten.
Zahl der Geburten in Neumarkt erneut gestiegen - Geburtenzahl erreicht höchsten Stand seit 1993
15.01.2021: Laut Angaben des Standesamtes gab es im Jahr 2020 in Neumarkt 1.042 Geburten. Das ist der höchste Wert seit 1993.
Mehr Sterbefälle in Neumarkt 2020
14.01.2021: Die Zahl der Sterbefälle in der Stadt Neumarkt hat im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 94 Verstorbene zugenommen.
Nachrückerin für verstorbenen Stadtrat Hortolani steht fest: Sonja Lautenschlager wird das Mandat übernehmen
13.01.2021: Nunmehr ist geklärt, wer für den im Dezember verstorbenen langjährigen Stadtrat Rainer Hortolani in den Stadtrat nachrücken wird.
Online-Veranstaltungen aus dem Bereich Klimaschutz
13.01.2021: Auf der Seite https://klimaschutz-neumarkt.de/klimaschutz/online-veranstaltungen/ können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über eine Vielzahl an Veranstaltungen informieren und sich anmelden.
Lichtmessjahrmarkt findet nicht statt
12.01.2021: Der Lichtmessjahrmarkt am 07. Februar 2021 findet heuer nicht statt.
Keine Klangraumveranstaltungen im Januar
12.01.2021: Im Januar wird es aufgrund der geltenden Corona-Maßnahmen keine Veranstaltungen aus der Reihe "Klangraum" geben.
Amtliche Bekanntmachung
11.01.2021: Offenes Verfahren nach VOB - EUNB Technische Hochschule, Erw. Tiefgarage Residenzplatz, Err. Wohngeb. Kaminfegergasse, Neumarkt i.d.OPf.

Christbäume gehören richtig entsorgt – nicht einfach vor die Tür gestellt
07.01.2021: Weihnachtsbäume müssen fachgerecht entsorgt werden, auf der Deponie Blomenhof oder an einer der drei Grüngutsammelstellen in der Stadt.
Amtliche Bekanntmachung
05.01.2021: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans„165 - Stauf Ost II“
im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
und über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB