Informationen zum Stadtrat

Der Stadtrat der Stadt Neumarkt besteht aus 40 Mitgliedern und dem berufsmäßigen Oberbürgermeister. Die Stadträte üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie werden für sechs Jahre gewählt. Die aktuellen Stadtratsmitglieder finden Sie hier.

Der Stadtrat ist immer dann zuständig, wenn die Aufgaben weder zum originären Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters gehören noch auf einen beschließenden Ausschuss ("Senat") übertragen sind. Daneben sind im § 2 der Geschäftsordnung die ausschließlichen Aufgabenbereiche des Stadtrates aufgeführt. Die Geschäftsordnung finden Sie hier.

Die Sitzungen des Stadtrates sind grundsätzlich öffentlich. Bestimmte Tagesordnungspunkte werden allerdings nichtöffentlich behandelt, wenn Rücksicht auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Dritter das erforderlich machen. Nichtöffentlich werden insbesondere Grundstücksgeschäfte der Stadt sowie Personalangelegenheiten behandelt. Interessierte Bürger können bei der öffentlichen Sitzung zuhören. Über die Termine und Themen informiert der Sitzungskalender.

Neben dem Stadtrat gibt es folgende Ausschüsse und Senate mit bestimmten Aufgabenfeldern:

Zudem hat der Stadtrat einzelnen Stadträten auch Referate zugeteilt. Hier finden Sie die Referentenliste.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Der Stadtrat bei seiner konstituierenden Sitzung im Mai 2020