Abweichung von baurechtlichen Vorschriften

Einer sog. isolierten Abweichung bedarf es, wenn ein genehmigungsfreies Bauvorhaben von den bauaufsichtlichen Anforderungen der BayBO, den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung abweicht. Die Abweichung ist schriftlich bei der Bauordnungsverwaltung zu beantragen.

Was ist mitzubringen:

Bitte in 2-facher Ausfertigung:

  • Formloses Antragsschreiben mit Beschreibung der Baumaßnahme oder Antragsformular
  • Amtlicher Lageplan Maßstab 1:1000, Der Lageplan darf nicht älter als 6 Monate sein
    (erhältlich beim Vermessungsamt, Woffenbacher Straße 32, 92318 Neumarkt i.d.OPf., Tel. 09181/467-0, Fax 467-200, 467-188)
  • Lageplan Maßstab 1:1000 mit Einzeichnung des Vorhabens und Unterschrift Bauherrn und ggf. Nachbarn
  • Baupläne Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitt, Ansichten) mit Unterschrift des Bauherrn
  • Auszug aus dem Bebauungsplan mit Einzeichnung des Vorhabens

Gebühren:
5 % bzw. 10 % (bei Befreiungen von einem Bebauungsplan) des Wertes des Nutzens, der durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber 25,00 EUR.

 

Ihr Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Finger, Christian
09181 255-163 09181 255-202 Rathaus I, 2. OG, Zi. 212
Meyer, Sabine
09181 255-1612 09181 255-202 Rathaus I, 2. OG, Zi. 212
Kirsch, Andrea
09181 255-1606 09181 255-202 Rathaus I, 2. OG, Zi. 212
Eberlein, Sarah
09181 255-1704 09181 255-202 Rathaus I, 2. OG, Zi. 211

Bauordnungsverwaltung

AdresseBauordnungsverwaltung
Rathausplatz 1
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten