Baugenehmigungsfreistellungsverfahren

Unter gewissen Voraussetzungen lässt die Bayer. Bauordnung die Errichtung und Änderung von genehmigungspflichtigen Vorhaben ohne Baugenehmigung zu. Dieses sogenannte Freistellungsverfahren ist anwendbar, wenn bestimmte Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes (d.h. ein Bebauungsplan, der mindestens Festsetzungen enthält über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen) liegen, das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes und etwaigen örtlichen Bauvorschriften (z.B. einer Gestaltungssatzung) nicht widerspricht, also ohne Ausnahmen und Befreiungen zulässig ist, die Erschließung gesichert ist und die Stadt Neumarkt i.d.OPf. nicht innerhalb eines Monats nach Vorlage der Unterlagen erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Dafür, dass diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen und dass bei der Ausführung des Bauvorhabens alle zu beachtenden Vorschriften eingehalten werden, ist der Bauherr zusammen mit den von ihm am Bau Beteiligten (z.B. dem Entwurfsverfasser) verantwortlich. Spätestens gleichzeitig mit der Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Bauordnungsverwaltung muss der Bauherr in eigener Verantwortung die Nachbarn von dem Bauvorhaben informieren.

Grundvoraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Baugenehmigungsfreistellungsantrages sind vollständige und fehlerfreie Unterlagen. (Welche Unterlagen im Einzelfall mitzubringen sind, entnehmen Sie bitte unserer Checkliste.) Die Planunterlagen müssen von einem qualifizierten Bauvorlageberechtigten erstellt werden. Die Nachbarbeteiligung ist vom Bauherrn durchzuführen.

Fristen:
Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen erforderlichen Unterlagen bei der Bauordnungsverwaltung begonnen werden, wenn die Bauordnungsverwaltung innerhalb dieser Frist nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt.

Formulare:

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Finger, Christian
09181 255-1623 09181 255-202 Rathaus IV 2. OG, Zi. 201
Meyer, Sabine
09181 255-1626 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Kirsch, Andrea
09181 255-1624 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201

Bauordnungsverwaltung

AdresseBauordnungsverwaltung
Fischergasse 1, 2. OG
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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