Baugenehmigung

Vor der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen muss der Bauherr die erforderliche Baugenehmigung einholen, sofern in der Bayerischen Bauordnung nicht ausdrücklich bestimmt wurde, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist.

Zu berücksichtigen ist aber, dass auch verfahrensfreie Vorhaben die materiellen Vorschriften (z.B. Abstandsflächen, Stellplätze, Brandschutz, Anforderungen eines Bebauungsplanes usw.) einhalten müssen. Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit der Bauordnungsverwaltung oder dem Bauordnungsamt in Verbindung. Gegebenenfalls ist der Bauordnungsverwaltung ein separater Antrag auf Zulassung einer Abweichung oder Befreiung von baurechtlichen Vorschriften vorzulegen.

Grundvoraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrages sind vollständige und fehlerfreie Unterlagen. (Welche Unterlagen im Einzelfall mitzubringen sind, entnehmen Sie bitte unserer Checkliste)

Die Planunterlagen müssen von einem qualifizierten Bauvorlageberechtigten erstellt werden.
Die Nachbarbeteiligung ist vom Bauherrn durchzuführen.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Bitte füllen Sie das entsprechende Formular zusammen mit den anderen Unterlagen aus.


Fristen:
Die Baugenehmigung gilt grundsätzlich 4 Jahre, wenn sie im Bescheid nicht anders befristet ist. Die Frist kann jeweils um bis zu 2 Jahre verlängert werden, wenn das der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung schriftlich beantragt und dieser Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Genehmigungsbehörde zugegangen ist.

Formulare:

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Finger, Christian
09181 255-1623 09181 255-202 Rathaus IV 2. OG, Zi. 201
Meyer, Sabine
09181 255-1626 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Kirsch, Andrea
09181 255-1624 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Eberlein, Sarah
09181 255-1621 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 202

Bauordnungsverwaltung

AdresseBauordnungsverwaltung
Fischergasse 1, 2. OG
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten