Baugenehmigung
Vor der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen muss der Bauherr die erforderliche Baugenehmigung einholen, sofern in der Bayerischen Bauordnung nicht ausdrücklich bestimmt wurde, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist.
Zu berücksichtigen ist aber, dass auch verfahrensfreie Vorhaben die materiellen Vorschriften (z.B. Abstandsflächen, Stellplätze, Brandschutz, Anforderungen eines Bebauungsplanes usw.) einhalten müssen. Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit der Bauordnungsverwaltung oder dem Bauordnungsamt in Verbindung. Gegebenenfalls ist der Bauordnungsverwaltung ein separater Antrag auf Zulassung einer Abweichung oder Befreiung von baurechtlichen Vorschriften vorzulegen.
Grundvoraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrages sind vollständige und fehlerfreie Unterlagen. (Welche Unterlagen im Einzelfall mitzubringen sind, entnehmen Sie bitte unserer Checkliste)
Die Planunterlagen müssen von einem qualifizierten Bauvorlageberechtigten erstellt werden.
Die Nachbarbeteiligung ist vom Bauherrn durchzuführen.
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.
Bitte füllen Sie das entsprechende Formular zusammen mit den anderen Unterlagen aus.
Fristen:
Die Baugenehmigung gilt grundsätzlich 4 Jahre, wenn sie im Bescheid nicht anders befristet ist. Die Frist kann jeweils um bis zu 2 Jahre verlängert werden, wenn das der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung schriftlich beantragt und dieser Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Genehmigungsbehörde zugegangen ist.
Formulare:
- Checkliste
- hier (auf der Internetseite des Innenministeriums)
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Finger,
Christian
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09181 255-1623 | 09181 255-202 | Rathaus IV 2. OG, Zi. 201 | christian.finger@neumarkt.de |
Meyer,
Sabine
|
09181 255-1626 | 09181 255-202 | Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201 | sabine.meyer@neumarkt.de |
Kirsch,
Andrea
|
09181 255-1624 | 09181 255-202 | Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201 | andrea.kirsch@neumarkt.de |
Eberlein,
Sarah
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09181 255-1621 | 09181 255-202 | Rathaus IV, 2. OG, Zi. 202 | sarah.eberlein@neumarkt.de |