Bauvorbescheid

Zu den Sonderformen baurechtlicher Genehmigungen gehört der Vorbescheid. Schon vor der Einreichung des Bauantrages kann auf schriftlichen Antrag des Bauherrn bezüglich eines bestimmten Vorhabens zu einzelnen in der Baugenehmigung zu entscheidenden Fragen vorweg ein schriftlicher Bescheid erteilt werden. Meist ist die Lage eines Grundstücks, also die Frage, wo gebaut werden darf, Anlass und Inhalt einer Vorbescheidsantragstellung. Der Vorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, so dass für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren die im Vorbescheid entschiedene Frage verbindlich geklärt ist. Es entsteht für die Genehmigungsbehörde hinsichtlich der entschiedenen Fragen eine sogenannte Bindungswirkung. Diese Bindungswirkung erstreckt sich auf die beteiligten Nachbarn, soweit sie keine Einwendungen erhoben haben oder sobald der Vorbescheid ihnen gegenüber bestandskräftig ist. Auf Antrag des Bauherrn kann zwar von der Beteiligung der Nachbarn abgesehen werden, dann entsteht jedoch keine Bindungswirkung.

Was ist mitzubringen:
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich je nach dem begehrten Inhalt des Vorbescheidsantrages, müssen also im Einzelfall mit der Bauordnungsverwaltung oder dem Bauordnungsamt abgeklärt werden. In der Regel sind (in 2-facher Ausfertigung) aber erforderlich:

  • Bauantragsformular
  • Baubeschreibung
  • Amtlicher Lageplan Maßstab 1:1000, darf nicht älter als 6 Monate sein (erhältlich beim Vermessungsamt, Woffenbacher Straße 32, 92318 Neumarkt i.d.OPf., Tel. 09181/467-0, Fax 467-200, 467-188)
  • Lageplan mit Einzeichnung des Vorhabens und mit Unterschriften des
  • Bauherrn, des Planfertigers sowie der Nachbarn
  • Baupläne Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitt, Ansichten) mit Unterschriften des Bauherrn, des Planfertigers und der Nachbarn
  • Unterschrift nur bei analoger Einreichung notwendig, bei digitaler Einreichung keine Unterschriften mehr notwendig

Die Planunterlagen müssen von einem qualifizierten Bauvorlageberechtigten erstellt werden. Grundvoraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Antrages sind vollständige und fehlerfreie Unterlagen.

Formulare sowie weitere Informationen rund um das Thema Bauen finden Sie auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Bauen, Wohnen und Verkehr.

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Finger, Christian
09181 255-1623 09181 255-202 Rathaus IV 2. OG, Zi. 201
Meyer, Sabine
09181 255-1626 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Kirsch, Andrea
09181 255-1624 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Eberlein, Sarah
09181 255-1621 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 202

Bauordnungsverwaltung

AdresseBauordnungsverwaltung
Fischergasse 1, 2. OG
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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