Grundsteuer
Die Grundsteuer ist wie die Gewerbesteuer eine Realsteuer, da sie an reale Werte (Grundbesitz) anknüpft und persönliche Eigenschaften, insbesondere die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt lässt.
Die Verwaltung der Realsteuern wurde in der Weise aufgeteilt, dass die Finanzämter für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, die Festsetzung der Steuermessbeträge und den Erlass der Steuermessbescheide ermächtigt sind. Die Gemeinden jedoch sind zuständig für die Festsetzung der Hebesätze, die Berechnung der Steuer, den Erlass der Realsteuerbescheide, die Einhebung und die Beitreibung der Steuern.
Hebesätze:
- für Grundsteuer A 235 v.H.
- für Grundsteuer B 275 v.H.
Rechtsgrundlagen:
- Grundsteuergesetz
- Bewertungsgesetz
- Haushaltssatzung
Was ist mitzubringen:
Bei Rückfragen ist die Angabe der auf dem Steuerbescheid aufgeführten Finanzadresse unbedingt erforderlich.
Fristen:
Die Widerspruchsfrist gegen die Grundabgabenbescheide der Stadt Neumarkt beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheides.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Herdegen,
Michael
|
09181 255-113 | 09181 255-129 | Rathaus III, 1. OG, Zi. 10 | michael.herdegen@neumarkt.de |
Götz,
Rita
|
09181 255-114 | 09181 255-129 | Rathaus III, 1. OG, Zi. 10 | rita.goetz@neumarkt.de |
Delling,
Elke
|
09181 255-2061 | 09181 255-129 | Rathaus III, 1. OG, Zi. 10 | elke.delling@neumarkt.de |