Reisepass (ePass)
Das Verfahren in pass-/personalausweisrechtlichen Angelegenheiten in Corona-Zeiten wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) überarbeitet und aktualisiert.
Die Veröffentlichung ist erfolgt:
- auf dem Personalausweisportal (empfohlen): https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html
- auf der Internetseite des BMI: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html
Ausstellung eines Reisepasses:
Was ist mitzubringen:
- Ein aktuelles, biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel)
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Gebühren und Gültigkeit:
Für Personen über 24 Jahren 10 Jahre gültig = 60,00 EUR, Express 92,00 EUR
Für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre gültig = 37,50 EUR, Express 69,50 EUR
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten (bar oder mit BankCard ec)
Wichtige Hinweise:
Ihre persönliche Anwesenheit ist wegen der Unterschrift und der Abgabe von Fingerabdrücken bei der Antragstellung erforderlich.
Der Reisepass wird bei der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt. Dies nimmt in der Regel ca. drei bis vier Wochen in Anspruch. In dringenden Fällen ist eine Expressbestellung auf Ihren Wunsch hin möglich. Hierbei müssen wir eine Zusatzgebühr für den Expressversand erheben.
Zur Abholung Ihres neuen Reisepasses können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.
Formular: Vollmacht zur Abholung von Dokumenten
Für Kinder unter 12 Jahren kann anstelle eines Kinderreisepasses ebenfalls ein Reisepass ausgestellt werden. Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie Ihr Kind zur Überprüfung der Identität in jedem Fall mitbringen müssen.
Zudem ist vor Vollendung des 18. Lebensjahrs grundsätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im Hinweisblatt zum Antrag.
Formular: Antragsformular Reisepass für Minderjährige/Personalausweis für Minderjährige
Formulare:
- Antragsformular Reisepass für Minderjährige/Personalausweis für Minderjährige
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten
Bitte beachten Sie:
Informationen und Antragsformular zum Kinderreisepass finden Sie unter dem entsprechenden Stichpunkt!
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Kohlmann,
Elisabeth
|
09181 255-223 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 24 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
Meier,
Ingrid
|
09181 255-224 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 25 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
Imamovic,
Monika
|
09181 255-224 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 25 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
Distler,
Iris
|
09181 255-225 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 24 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
Nutz,
Elisabeth
|
09181 255-226 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 25 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
Lindner,
Barbara
|
09181 255-226 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 25 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
Ehrnsperger,
Ramona
|
09181 255-227 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 23 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
Gruber,
Ute
|
09181 255-228 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 23 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |