Rentenanträge: Erziehungsrente

Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach einer Ehescheidung beim Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz gezahlt wird. Sie wird aus der eigenen Versicherung des überlebenden Ex-Ehegatten gezahlt.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

Ehescheidung nach dem 30.06.1977 und Tod des geschiedenen Ehegatten
Erziehung eines eigenen Kindes oder eines Kindes des geschiedenen Ehegatten oder sonstiger Kinder (in den Haushalt aufgenommene Stief- u. Pflegekinder, Enkel u. Geschwister) Erziehung kann längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes vorliegen
keine Wiederheirat des überlebenden Ehegatten
Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren bis zum Tod des geschiedenen Ehegatten.
In bestimmten Fällen gelten Besonderheiten!


Was ist mitzubringen:

  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
  • Versicherungsverlauf des Antragstellers
  • Abstammungsurkunde des Kindes/der Kinder
  • Heiratsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass
  • IBAN und BIC Nr. der Bank

Formulare:
Liegen bei der Rentenantragstelle auf und können dort zum Ausfüllen abgeholt oder bei den Rentenversicherungsträgern geladen werden. 
Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Landshut 

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Lang, Michael
09181 255-242 09181 255-2679 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105
Steger, Eugen
09181 255-241 09181 255-2679 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105

Rentenantragstelle

AdresseRentenantragstelle
Fischergasse 1
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten