Schwerbehindertenausweis

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales -ZBFS- (früher: Versorgungsamt) stellt auf Antrag

  • das Vorliegen einer Behinderung und
  • den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.

Ab Januar 2013 wird in Bayern nur noch der neue, handliche Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgegeben. Alte Ausweise behalten ihre Gültigkeit, längstens bis zum Ablauf des auf dem Ausweis angegebenen Gültigkeitsdatums. 

Es ist nicht erforderlich, einen alten gültigen Ausweis gegen einen neuen umzutauschen!

Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.

Formulare:

Ihre Ansprechpartnerinnnen:

Name Telefon Telefax Zimmer
Meier, Susanne
09181 255-232 09181 255-239 Rathaus II, 1. OG, Zi. 14
Spangler, Sabine
09181 255-231 09181 255-239 Rathaus II, 1. OG, Zi. 14

Ordnungsamt

AdresseOrdnungsamt
Rathausplatz 2
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten