Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweise werden vom Zentrum Bayern Famile und Soziales -ZBFS- (früher: Versorgungsamt) ausgestellt

Das ZBFS stellt auf Antrag

  • das Vorliegen einer Behinderung und
  • den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.

Ab Januar 2013 wird in Bayern nur noch der neue, handliche Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgegeben. Alte Ausweise behalten ihre Gültigkeit, längstens bis zum Ablauf des auf dem Ausweis angegebenen Gültigkeitsdatums. 

Es ist nicht erforderlich, einen alten gültigen Ausweis gegen einen neuen umzutauschen!

Formulare: