Erinnerung an den Fragebogen zur Erstellung des Mietspiegels in Neumarkt

02. April 2024: Die Stadt Neumarkt möchte höflich darauf hinweisen, dass die Frist für die Rücksendung der Fragebögen zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels für das Jahr 2024 in Kürze abläuft.
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Die Stadt Neumarkt möchte höflich darauf hinweisen, dass die Frist für die Rücksendung der Fragebögen zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels für das Jahr 2024 in Kürze abläuft. Die Erhebungsunterlagen wurden am 8. März 2024 an 3.500 zufällig ausgewählte Haushalte versandt. Trotz des bereits verstrichenen Zeitraums gibt es noch zahlreiche unbeantwortete Fragebögen. Ohne eine ausreichende Datengrundlage ist die Erstellung des Mietspiegels nicht möglich.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die den Fragebogen noch nicht zurückgeschickt haben, werden höflich gebeten, dies bis spätestens 15. April 2024 nachzuholen. Wir weisen darauf hin, dass nach dem Mietspiegelreformgesetz die Teilnahme an der Mietspiegelerhebung gesetzlich vorgeschrieben ist. Es ist daher wichtig, dass alle Haushalte ihrer Teilnahmepflicht nachkommen. Eine Nichtbeantwortung kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mitarbeit und Unterstützung bei der Erstellung eines aussagekräftigen Mietspiegels für unsere Stadt.

Foto: Lisa Niebler / Stadt Neumarkt