Freispruch für Oberbürgermeister Thumann

19. Juli 2023: Am zweiten Verhandlungstag fiel das Urteil: Freispruch, weil der vom Staatsanwalt vorgelegte Untreuevorwurf laut nicht bewiesen ist, ja dem Stadtoberhaupt kein Vorsatz zur Pflichtwidrigkeit zu machen ist. Auch sei es zweifelhaft, ob überhaupt ein Schaden entstanden sei.

Das Strafverfahren gegen das Neumarkter Stadtoberhaupt ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Gericht konnte keinen Vorsatz einer Pflichtverletzung erkennen, auch zweifelte es, ob überhaupt objektiv ein Schaden entstanden ist. Die Staatsanwaltschaft hatte OB Thumann vorgeworfen, zwei Mitarbeiter tarifwidrig unter Beibehaltung der Erfahrungsstufe höhergruppiert zu haben. Dabei hätten sie laut Staatsanwalt zwar höhergruppiert werden dürfen, allerdings hätten sie dabei um eine Erfahrungsstufe zurückgesetzt werden müssen. OB Thumann zeigte sich erleichtert über den Freispruch. Er habe stets zum Wohl der Stadt gehandelt und Mitarbeiter seien wichtig für den Erfolg einer Stadt. Trotzdem habe ihn das Ermittlungsverfahren, das immerhin nun schon seit fast sechs Jahren laufe und der Prozess belastet. „Da sitzt man dann als bisher unbescholtener Bürger auf der Anklagebank, weil man zwei Mitarbeiter berechtigterweise höhergruppiert hat.“

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Vor Prozessbeginn war die Anspannung groß, OB Thumann (rechts) mit seinem Verteidiger Harald Straßner (links) und dessen Mitarbeiterin, Foto: Dr. Franz Janka/Stadt Neumarkt
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Erleichterung nach dem Freispruch, Foto: Dr. Franz Janka/Stadt Neumarkt