Verkehrsplanung

Gesamtverkehrsplan

Neumarkt ist eine Stadt der kurzen Wege mit einer guten Infrastruktur sowie einem gut angenommenen ÖPNV. Der städtische Verkehr soll in einer gleichrangigen Behandlung aller Verkehrsarten sozial-, umwelt- und stadtverträglich weiterentwickelt werden. Dem Ausbau des Fußgänger-, Fahrrad- und Öffentlichen Personennahverkehrs kommt dabei eine wichtige Funktion zu.

Durch den Gesamtverkehrsplan soll auf Basis einer grundlegenden Bestandsdokumentation das Neumarkter Verkehrssystem unter Verwendung anerkannter Qualitätsstandards analysiert werden. Erkannte verkehrliche und städtebauliche Mängel und Defizite werden benannt, sowie Verbesserungen und Lösungen vor dem Hintergrund der kommunalen Entwicklungsziele anhand eines verkehrlichen Handlungs- und Maßnahmenkonzepts dargelegt.
Die unterschiedlichen Maßnahmen werden modelliert und die Auswirkungen auf die Verkehrsnachfrage, die Straßenverkehrsbelastungen, das Aufkommen im ruhenden Verkehr, das ÖPNV-Aufkommen, sowie das Fahrradaufkommen maßnahmenbezogen aufgezeigt. Bei dieser Planung geht es also nicht darum einzelne Verkehrsträger isoliert zu betrachten, sondern um eine integrierte Gesamtverkehrsplanung.

Bei diesen Planungen wird auf die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes - ÖPNV, Rad und Fußgänger - besonderer Wert gelegt. Es wird dabei nicht in erster Linie darum gehen, den ÖPNV als Rezept zur Reduzierung des Autoverkehrs auszubauen, sondern stärker das System zu sehen, mit dem allen Bevölkerungsgruppen eine Teilnahme am Verkehr und damit am städtischen Leben ermöglicht wird.

Der Gesamtverkehrsplan der Stadt Neumarkt wurde in der Sitzung des Stadtrats vom 16.05.2013 beschlossen. Eine Kurzfassung finden Sie hier: Kurzfassung Gesamtverkehrsplan

Nahverkehrsplan

Im Gegensatz zum Gesamtverkehrsplan, konzentriert sich der Nahverkehrsplan auf die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs. Seit 1995 ist die Stadt Neumarkt für die Erstellung eines Nahverkehrsplans für ihr Stadtgebiet zuständig. Der aktuelle Nahverkehrsplan ist seit 2006 rechtskräftig und wurde im Jahr 2018 teilfortgeschrieben.

In der Teilfortschreibung  2018 wurde vor allem der Aspekt der vollständigen Barrierefreiheit betrachtet, um zukünftig der gesamten Bevölkerung den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern (nach PBefG § 8 Abs. 3). Aus diesem Grund wurden die insgesamt 271 Bushaltestellen im Stadtgebiet untersucht und mit Handlungserfordernissen versehen. In diesen Prozess wurden Behindertenbeauftragte, -beiräte und Verbände, der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Fahrgäste und Fahrgastverbände miteinbezogen, um ihre Interessen zu berücksichtigen. Ziel ist bis zum Jahr 2022 zumindest den wichtigsten Teil der Infrastruktur des städtischen ÖPNVs barrierefrei angepasst zu haben.

Mit diesen Anstrengungen möchte man den Zielsetzung des Gesamtverkehrsplans der Stadt Neumarkt gerecht werden, in dem man sich eine Steigerung des ÖPNV Anteils im Modal Split (Verkehrsmittelwahl) auf 9% im Jahr 2025 gesetzt hat (von 5% im Jahr 2010).

Die Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans finden Sie hier: Nahverkehrsplan Juli 2018