Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag

Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern können an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss zwei Wochen vorher bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.


Beschreibung:

Verkaufsstellen können jährlich bis zu vier individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr durchführen. Hierfür ist eine Anzeige bei der zuständigen Gemeinde notwendig. Zuständig ist die Gemeinde, in der die Verkaufsstelle liegt (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG)).

Verkaufsstellen sind

  • Ladengeschäfte aller Art,
  • Verkaufsstände und andere Verkaufseinrichtungen, falls in ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden,
  • sowie Verkaufseinrichtungen von Genossenschaften.

An folgenden Tagen ist eine individuelle verkaufsoffene Nacht nicht möglich: 

  • an einem Sonntag und an einem Feiertag;
  • auch nicht am Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, an Heiligabend und Silvester sowie nicht am jeweiligen Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag
     

Frist:

Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung erfolgen.

Form:

Sie können die geplante Öffnung formlos unter Angabe des Tages und der konkreten erweiterten Öffnungszeit anzeigen.
Konkret sind folgende Angaben zu machen:

  • Name/Bezeichnung und Anschrift der Verkaufsstelle
  • Inhaber/in der Verkaufsstelle (Name, Vorname)
  • Verantwortliche Ansprechperson (Name, Vorname, Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen)
  • Geplanter Tag der verlängerten Öffnung
  • Gewünschte Öffnungszeit (von 20:00 Uhr bis maximal bis 24:00 Uhr möglich)
     

Gebühren:

Keine.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Spangler, Sabine
09181 255-231 09181 255-239 Rathaus II, 1. OG, Zi. 14
Weich, Vanessa
09181 255-230 09181 255-239 Rathaus II, 1. OG, Zi. 10
Übelmesser, Alina
09181 255-232 09181 255-239 Rathaus II, 1. OG, Zi. 14

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

AdresseAmt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung