Gastschulanträge

Entscheidungen über Gastschulanträge werden durch die Stadt Neumarkt als Wohnsitzgemeinde gefällt. Die hierfür zuständige Abteilung beteiligt im Gastschulverfahren die aufnehmende und die bisherige Schule, u.U. auch die aufnehmende Gemeinde.

Was ist mitzubringen:
Gastschulantrag. Das Antragsformular ist auch bei dem zuständigen Sachbearbeiter erhältlich.

Formulare:

Ihr Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Weber, Jürgen
09181 255-121 09181 255-129 Rathaus III, 1. OG, Zi. 13

Rathaus III

AdresseRathaus III
Untere Marktstraße 14
92318   Neumarkt
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag

  8.30 Uhr - 12.00 Uhr

14.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten