Städtische Förderung von (E-)Lastenrädern und Fahrradanhängern weiterhin möglich

07. Februar 2024: Die vor fünf Jahren vom Stadtrat der Stadt Neumarkt beschlossene Kaufprämie für Lastenräder und Fahrradanhänger kann auch für das laufende Jahr 2024 beantragt werden. Gefördert wird die Neuanschaffung von Lastenrädern mit E-Antrieb, ohne E-Antrieb und reine Anhänger für Fahrräder für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Neumarkt.
Lastenfahrräder.jpg

Die vor fünf Jahren vom Stadtrat der Stadt Neumarkt beschlossene Kaufprämie für Lastenräder und Fahrradanhänger kann auch für das laufende Jahr 2024 beantragt werden. Gefördert wird die Neuanschaffung von Lastenrädern mit E-Antrieb, ohne E-Antrieb und reine Anhänger für Fahrräder für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Neumarkt. Die Fördersummen betragen maximal 25 % der Nettokosten bzw. bei Lastenrädern mit E-Antrieb maximal 1.000 Euro, bei Lastenrädern ohne E-Antrieb maximal 600 Euro und bei Fahrradanhängern maximal 200 Euro. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Kauf des Lastenfahrrads oder Anhängers gestellt wird.

Erhöhte Förderung für einkommensschwache Haushalte

Seit Oktober 2021 gibt es die erhöhten Fördersätze für einkommensschwache Haushalte. Diese betragen für Fahrradanhänger und Lastenräder 40 % der Nettokosten, bei maximalen Fördersummen von 300 Euro für Fahrradanhänger, 900 Euro für Lastenräder ohne E-Antrieb und 1.500 Euro für E-Lastenräder. Für die erhöhten Fördersummen ist ein entsprechender Nachweis notwendig.

Ziel der Förderung ist es, den Anteil der schadstoffarmen, lärmreduzierten und flächensparenden Mobilität im Stadtgebiet zu erhöhen. Weiterhin nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern, zulassungs- oder versicherungspflichtige Fahrräder, Fahrräder ohne Pedalbetrieb sowie Leasing-Fahrzeuge.

Die Förderung kann unter https://www.neumarkt.de/leben-wohnen/verkehr/radverkehr/foerderprojekt-lastenraeder beantragt werden.

Archivfoto: Dr. Franz Janka / Stadt Neumarkt