Freiflächen-Photovoltaik
Entlang von Autobahnen und Schienenwegen gelten bereits gesetzliche Regelungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Diese betreffen einen 200 Meter breiten Streifen beiderseits dieser Verkehrswege. Für alle anderen Flächen entscheidet die Stadt weiterhin im Einzelfall.
Die Potenzialflächenanalyse unterstützt dabei, mögliche Projekte nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien zu beurteilen. Gemeinsam mit dem Planungsbüro TB Markert wurde das Stadtgebiet untersucht. Berücksichtigt wurden unter anderem Natur- und Landschaftsschutz, die Nähe zu Siedlungsbereichen sowie örtliche Besonderheiten.
Der Stadtrat hat die Ergebnisse der Analyse am 24.06.2026, beschlossen. Dabei wurden insgesamt geeignete Flächen mit einer Größe von rund 3,4% des Stadtgebietes ermittelt.
Wichtig: Die Untersuchung bedeutet nicht, dass auf diesen Flächen automatisch Photovoltaikanlagen errichtet werden dürfen. Sie dient vielmehr als Orientierung für zukünftige Planungen und schafft eine transparente Grundlage für die Bewertung möglicher Projekte.