Windenergie

Hintergrund sind neue Vorgaben des Bundes: Bayern muss bis zum Jahr 2027 mindestens 1,1 % und bis 2032 mindestens 1,8 % seiner Landesfläche für Windenergie bereitstellen. Die Ausweisung dieser Flächen erfolgt durch den Regionalen Planungsverband. Die Stadt Neumarkt unterstützte mit dem vorliegenden Windenergiekonzept den Regionalen Planungsverband und gestaltete die Entwicklung der Windenergie vor Ort aktiv mit.

Gemeinsam mit dem Planungsbüro TB Markert wurde das gesamte Stadtgebiet untersucht. Dabei wurden zahlreiche Kriterien berücksichtigt – unter anderem Natur- und Landschaftsschutzbereiche, Abstände zu Siedlungen und weitere örtliche Besonderheiten.

Auf Grundlage des Stadtratsbeschluss vom 09.12.2023 wurden anschließend Flächen mit einem Umfang von 3,2 % des Stadtgebietes an den Regionalen Planungsverband gemeldet.

Seit dem 01.02.2026 sind 2,4 % der Stadtfläche im Regionalplan als Vorranggebiete für Windenergie festgelegt. Das Windenergiekonzept der Stadt Neumarkt war dabei eine wichtige Grundlage für die Ausweisung dieser Flächen.