Kommunale Wärmeplanung

Die Wärmeplanung soll dabei helfen, unsere Stadt in Zukunft klimafreundlich und zuverlässig mit Wärme zu versorgen.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein Gesetz, das alle Kommunen verpflichtet, eine solche Planung zu erstellen („Wärmeplanungsgesetz“). Darin wird erarbeitet, wie die Wärmeversorgung Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Der fertige Wärmeplan muss laut Gesetz bis spätestens 30. Juni 2028 vorliegen.

Die Stadt Neumarkt hat am 5. Dezember 2023 beschlossen, die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Betriebs- und Service GmbH mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans zu beauftragen. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Webseite der Stadtwerke: https://swneumarkt.de/ueber-uns/unternehmen/kommunale-waermeplanung/ 

Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?

  • Der kommunale Wärmeplan zeigt, welche Bereiche der Stadt künftig wie mit Wärme versorgt werden sollen.
  • Er dient als Orientierung, z. B. ob ein Anschluss an ein Wärmenetz sinnvoll ist oder welche Alternativen es gibt.
  • Die Planung schafft Transparenz und hilft, langfristig Kosten zu sparen und Klimaziele zu erreichen.

So entsteht Schritt für Schritt eine klare Perspektive für eine klimafreundliche Wärmeversorgung – und die Chance, unsere Stadt gemeinsam zukunftssicher zu gestalten. Die Wärmewende in Neumarkt bietet dafür echten Rückenwind.