Abmeldung eines Wohnsitzes

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen und Ihre neue Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anmelden, ist keine gesonderte Abmeldung erforderlich.
Die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes informiert automatisch die bisher zuständige Meldebehörde über Ihren Wegzug.

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.

Dies gilt insbesondere, wenn Sie:

  • eine Nebenwohnung in Neumarkt i.d.OPf. aufgeben oder
  • Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen

Fristen
Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Die Abmeldung muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Abmeldung einer Nebenwohnung
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde der Hauptwohnung beziehungsweise der künftig alleinigen Wohnung.

Abmeldung ins Ausland
Falls Ihre neue Adresse bekannt ist, wird die auf dem Chip des Personalausweises gespeicherte Anschrift geändert, ebenso wird die auf dem Personalausweis aufgedruckte Anschrift angepasst. Die Speicherung der Auslandsanschrift ermöglicht es Behörden beispielsweise, Ihnen im Zusammenhang mit Wahlen wichtige Informationen zukommen zu lassen.

Falls die Adresse unbekannt ist wird anstelle der bisherigen Adresse der Vermerk:
„keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen.

Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person
Wird die Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

Was ist mitzubringen

Gebühren
gebührenfrei

Formulare
Abmeldeformular

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Kohlmann, Elisabeth
09181 255-223 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 24
Meier, Ingrid
09181 255-224 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Imamovic, Monika
09181 255-224 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Distler, Iris
09181 255-225 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 24
Nutz, Elisabeth
09181 255-226 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Lindner, Barbara
09181 255-227 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 23
Schmidt, Sabine
09181 255-228 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 23

Einwohnermeldeamt

AdresseEinwohnermeldeamt
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten

Service des Einwohnermeldeamtes:

  • Die Vorsprache im Einwohnermeldeamt ist täglich, ohne vorherige Terminvereinbarung, möglich. Die Öffnungszeiten sind:

    Montag und Dienstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:  08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr
  • Online-Termine können bis zu 4 Wochen im Voraus gebucht werden. Da der Parteiverkehr überwiegend ohne Termin erfolgt, steht nur ein begrenztes Terminkontingent zur Verfügung. Online-Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt

Bitte beachten Sie:

  • Für die Bearbeitung von Anliegen ist ein Ticket zu ziehen. Ohne Ticket ist keine Vorsprache möglich.
  • Das Tageskontingent richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenn dieses erschöpft ist, erfolgt keine weitere Ausgabe von Tickets.
  • Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Die letzte Vorsprachemöglichkeit ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
  • Seit 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Diese können gebührenpflichtig direkt im Einwohnermeldeamt erstellt werden. Alternativ können die Passbilder auch von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt angefertigt werden. Hier muss der gedruckte Data-Matrix-Code zum Termin mitgebracht werden.

Organisationseinheiten