Anmeldung eines Wohnsitzes

Wenn Sie eine Wohnung in Neumarkt i.d.OPf. beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebiets.

Möglichkeiten der Anmeldung

1. Persönliche Anmeldung
Die Anmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt erfolgen.

2. Elektronische Anmeldung
Die Anmeldung kann auch online über die elektronische Wohnsitzanmeldung durchgeführt werden:
https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

Ausnahmen von der Meldepflicht
Eine Anmeldung ist in folgenden Fällen zunächst nicht erforderlich:

  • Personen, die bereits in Deutschland gemeldet sind und für einen Zeitraum von nicht länger als sechs Monaten eine weitere Wohnung beziehen, müssen diese weitere Wohnung zunächst nicht anmelden. Eine Anmeldung ist erst nach Ablauf von sechs Monaten erforderlich.
  • Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und im Inland nicht gemeldet sind, müssen sich erst nach einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten anmelden.

1.1  Persönliche Anmeldung
Hinweise zur Anmeldung
Der Meldevorgang kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland ist jedoch das persönliche Erscheinen aller zuziehenden Personen erforderlich.

Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person
Wird die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

Anmeldung von Familienangehörigen
Sie können ebenfalls Ihre Familienangehörigen anmelden, wenn:
es sich um Ehegatten oder minderjährige Kinder handelt,
diese bisher mit Ihnen in derselben Wohnung gelebt haben und
gemeinsam mit Ihnen umziehen.

Anmeldung minderjähriger Personen
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, muss die Anmeldung durch die Person erfolgen, in deren Wohnung Sie einziehen.

Anmeldung durch Betreuer oder Pfleger
Für volljährige Personen, für die ein Betreuer oder Pfleger mit Aufenthaltsbestimmungsrecht bestellt wurde, erfolgt die Anmeldung durch diese Person.

Anmeldung von Neugeborenen
Neugeborene müssen nur angemeldet werden, wenn sie nicht in die Wohnung der Eltern beziehungsweise der Mutter einziehen.

Meldebestätigung
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Was ist mitzubringen:

Gebühren:
gebührenfrei

Formulare:
Wohnungsgeberbestätigung
Anmeldung Wohnsitz

2.1  Elektronische Wohnsitzanmeldung
Den Onlinedienst können Sie unter nachfolgendem Link aufrufen: https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

Für die Nutzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung benötigen Sie:

  • deutschen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN
    oder als EU-Bürger eine eID-Karte
  • Smartphone mit NFC-Funktion oder ein Kartenlesegerät
  • AusweisApp des Bundes
  • BundID-Konto
  • Wohnungsgeberbestätigung

Wichtige Hinweis zur Online-Anmeldung
Mindestalter: 18 Jahre

Anmeldung als Familie: Falls Sie einen Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder haben, die bereits an derselben Anschrift wie Sie gemeldet sind, zeigt der Online-Dienst diese an. Sie können die Wohnsitzanmeldung als Familienverbund durchführen. Erforderlich ist hierfür im Online-Dienst lediglich eine Bestätigung der Berechtigung. Die durchführende Person handelt im Sinne bzw. mit Einverständnis der anderen Personen, deren Daten ebenfalls angezeigt werden

Es sind ausschließlich Anmeldungen von der bisherigen in die künftige Hauptwohnung oder alleinige Wohnung möglich.
Der Status bereits bestehender Nebenwohnungen bleibt unverändert.

Gebühren
gebührenfrei

Formulare
Wohnungsgeberbestätigung

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Kohlmann, Elisabeth
09181 255-223 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 24
Meier, Ingrid
09181 255-224 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Imamovic, Monika
09181 255-224 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Distler, Iris
09181 255-225 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 24
Nutz, Elisabeth
09181 255-226 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Lindner, Barbara
09181 255-227 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 23
Schmidt, Sabine
09181 255-228 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 23

Einwohnermeldeamt

AdresseEinwohnermeldeamt
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten

Service des Einwohnermeldeamtes:

  • Die Vorsprache im Einwohnermeldeamt ist täglich, ohne vorherige Terminvereinbarung, möglich. Die Öffnungszeiten sind:

    Montag und Dienstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:  08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr
  • Online-Termine können bis zu 4 Wochen im Voraus gebucht werden. Da der Parteiverkehr überwiegend ohne Termin erfolgt, steht nur ein begrenztes Terminkontingent zur Verfügung. Online-Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt

Bitte beachten Sie:

  • Für die Bearbeitung von Anliegen ist ein Ticket zu ziehen. Ohne Ticket ist keine Vorsprache möglich.
  • Das Tageskontingent richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenn dieses erschöpft ist, erfolgt keine weitere Ausgabe von Tickets.
  • Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Die letzte Vorsprachemöglichkeit ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
  • Seit 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Diese können gebührenpflichtig direkt im Einwohnermeldeamt erstellt werden. Alternativ können die Passbilder auch von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt angefertigt werden. Hier muss der gedruckte Data-Matrix-Code zum Termin mitgebracht werden.

Organisationseinheiten