Befreiung von der Ausweispflicht

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  • für die eine Betreuung mit Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“ bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
  • die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
  • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
  • die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragen, wenn die Ausweisdokumente abgelaufen sind.

Was ist mitzubringen:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • alle abgelaufenen Ausweisdokumente der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll
  • Nachweis über die Erkrankung oder Behinderung (wie ärztliches Attest, Bestätigung vom Pflegeheim/-dienst)
  • bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
  • bei Betreuungen: Betreuerausweis und Ausweisdokument des Betreuenden
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Gebühren:

gebührenfrei

Formular:

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

 

Ihre Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Kohlmann, Elisabeth
09181 255-223 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 24
Meier, Ingrid
09181 255-224 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Imamovic, Monika
09181 255-224 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Distler, Iris
09181 255-225 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 24
Nutz, Elisabeth
09181 255-226 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Lindner, Barbara
09181 255-227 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 23
Schmidt, Sabine
09181 255-228 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 23

Einwohnermeldeamt

AdresseEinwohnermeldeamt
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten

Service des Einwohnermeldeamtes:

  • Die Vorsprache im Einwohnermeldeamt ist täglich, ohne vorherige Terminvereinbarung, möglich. Die Öffnungszeiten sind:

    Montag und Dienstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:  08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr
  • Terminvereinbarungen sind nur noch für die längerfristigen Termine (8 Wochen) möglich. Diese Termine sind begrenzt, da der Parteiverkehr überwiegend ohne Termine abgewickelt wird: Online-Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt

Bitte beachten Sie:

  • Für die Bearbeitung von Anliegen ist ein Ticket zu ziehen. Ohne Ticket ist keine Vorsprache möglich.
  • Das Tageskontingent richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenn dieses erschöpft ist, erfolgt keine weitere Ausgabe von Tickets.
  • Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Die letzte Vorsprachemöglichkeit ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
  • Seit 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Diese können gebührenpflichtig direkt im Einwohnermeldeamt erstellt werden. Alternativ können die Passbilder auch von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt angefertigt werden. Hier muss der gedruckte Data-Matrix-Code zum Termin mitgebracht werden.

Organisationseinheiten