Eheschließung mit ausländischer Beteiligung

Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat.

Zur Anmeldung der Eheschließung sind verschiedene Unterlagen erforderlich.

 

Trifft eines der folgenden Kriterien auf einen der beiden Verlobten zu:

  • im Ausland geboren wurde
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit hat
  • im Ausland verheiratet war
  • im Ausland geschieden wurde

Benötigen wir in diesen Fällen möglicherweise verschiedene Unterlagen aus dem Ausland. Welche Unterlagen dies speziell sind, teilen wir Ihnen gerne mit.

Bitte füllen Sie daher den Fragebogen „Anmeldung zur Eheschließung mit ausländischer Beteiligung“ aus.

Wir erstellen Ihnen, dann eine auf Sie zutreffende Auskunft zu allen Unterlagen und notwendigen Schritten. Für die Erstellung der Auskunft berechnen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 25,00 €. Diese Gebühren werden Ihnen bei der Anmeldung der Eheschließung wieder gutgeschrieben.

Angaben zu Antragsteller 1









Weitere Ehe(n) ggf. auf Extrablatt

Angaben zu Antragsteller 2









Weitere Ehe(n) ggf. auf Extrablatt

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