Hundesteuer

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesteuersatzung erlassen. Die Stadt Neumarkt erhebt die Hundesteuer aufgrund Ihrer Hundesteuersatzung.

Hier mehr zur Satzung im Ortsrecht


Gebühren:
Die Steuer beträgt: für den ersten Hund 25,00 EUR für den zweiten Hund 40,00 EUR für jeden weiteren Hund 50,00 EUR. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 600,00 EUR.


Fristen:
Die Widerspruchsfrist gegen den Hundesteuerbescheid der Stadt Neumarkt beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheides.

Formulare:

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Herdegen, Michael
09181 255-113 09181 255-129 Rathaus III, 1. OG, Zi. 10
Götz, Rita
09181 255-114 09181 255-129 Rathaus III, 1. OG, Zi. 10
Delling, Elke
09181 255-2061 09181 255-129 Rathaus III, 1. OG, Zi. 10

Steuerwesen

AdresseSteuerwesen
Untere Marktstraße 14
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten