Parkausweise - Handwerker
Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich sind Anträge mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin einzureichen
Wir erteilen Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs.1 StVO für Handwerker.
Was ist mitzubringen:
Ausgefülltes Antragsformular
Handwerkskarte
Kopie des Kfz-Scheines
Gebühren:
Gebühr für kurzfristige Dauer bis zu zwei Monate: 15,00€
Gebühr für ein Jahr: 50,00€
Gebühr für zwei Jahre: 90,00€
Formulare:
Ihre Ansprechpartnerin:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Messerer,
Andrea
|
09181 255-193 | 09181 255-259 | Rathaus I, 3. OG, Zi. 311 | andrea.messerer@neumarkt.de |