Parkausweise - Handwerker

Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich sind Anträge mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin einzureichen

Wir erteilen Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs.1 StVO für Handwerker.

Was ist mitzubringen:

Ausgefülltes Antragsformular
Handwerkskarte
Kopie des Kfz-Scheines

Gebühren:
Gebühr für kurzfristige Dauer bis zu zwei Monate: 15,00€
Gebühr für ein Jahr: 50,00€
Gebühr für zwei Jahre: 90,00€

Formulare:

Ihre Ansprechpartnerin:

Name Telefon Telefax Zimmer
Messerer, Andrea
09181 255-193 09181 255-259 Rathaus I, 3. OG, Zi. 311

Tiefbauverwaltung

AdresseTiefbauverwaltung
Rathausplatz 1
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten