Sondernutzungserlaubnis

Bei Inanspruchnahme öffentlichen Grundes, z. B. bei der Durchführung von Infoständen oder Veranstaltungen, Errichten einer Außenbestuhlung, Aufstellen eines Klappständers, Flyerverteilung, etc., ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Was ist mitzubringen:
Ausgefülltes Antragsformular sowie falls vorhanden ein Lageplan mit Einzeichnung des Vorhabens bzw. Skizzen vom Vorhaben.

Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach der Anlage zur Sondernutzungssatzung.

Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich sind Anträge mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin einzureichen, bei Großveranstaltungen mindestens 4 Wochen vorher!

Formulare:

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Name Telefon Telefax Zimmer
Eichenseer, Romy
09181 255-1801 09181 255-259 Rathaus I, 3. OG, Zi. 311
Sporrer, Claudia
09181 255-1803 09181 255-259 Rathaus I, 3. OG, Zi. 311

Tiefbauverwaltung

AdresseTiefbauverwaltung
Rathausplatz 1
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten