Vaterschaftsanerkennungen

Ein Vater kann die Vaterschaft für ein Kind erklären. Die Mutter des Kindes muss dieser Anerkennung zustimmen. Hierzu ist persönliches Erscheinen beider Elternteile beim Standesamt erforderlich.

Die Vaterschaftsanerkennung kann auch der vor der Geburt des Kindes erklärt werden.

Was ist mitzubringen:

Notwendig ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses beider Elternteile. Weiterhin bitten wir nach Möglichkeit bereits bei der Vaterschaftsanerkennung um die Vorlage der Geburtsurkunde beider Elternteile (im Original) sowie bei geschiedenen Müttern das Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk).

Hinweis: Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Ihr Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Lang, Ludwig
09181 255-246 09181 255-249 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 107
Distler, Nadine
09181 255-2677 09181 255-249 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 107

Standesamt

AdresseStandesamt
Fischergasse 1
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
Wir bitten Sie möglichst um telefonische Terminvereinbarung.

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