Amtliche Bekanntmachung

10. Januar 2026: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24. November 2025 die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 235 v.H. und für die Grundsteuer B auf 255 v.H. für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2025 ist damit keine Änderung eingetreten.