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Amtliche Bekanntmachung
15.06.2022: Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes „144 – Pölling Dahmit II“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m §1 Abs. 8 BauGB) und über die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Amtliche Bekanntmachung
09.06.2022: Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung(bei 20.000m² bis 70.000m² Grundfläche)
„172 – Brunnenstraße“
im beschleunigten Verfahren

Amtliche Bekanntmachung
01.06.2022: Inkrafttreten des Bebauungsplanes„122/2 – Schwalbenhof III, 2. Änderung“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Amtliche Bekanntmachung
12.05.2022: Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes „150 – GE Stauf Süd III“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m §1 Abs. 8 BauGB) und über die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Grundsteuerreform — Die neue Grundsteuer in Bayern
10.05.2022: Derzeit schreibt das bayerische Landesamt für Steuern alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft an: Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer zu ermitteln ist eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Amtliche Bekanntmachung
26.04.2022: Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 14.12.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „166 - Milchhofstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Amtliche Bekanntmachung
08.04.2022: Amtliche Bekanntmachung über die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rittershof mit Neuwahl des/ der Kommandanten/-in und von dessen/ deren Stellvertreter/ -in.
Amtliche Bekanntmachung
01.04.2022: Das staatliche Bauamt Regensburg plante den Neubau der Brücke B299a über die Pilsach. Das Niederschlagswasser wird in die Pilsach eingeleitet (Fl.-Nr. 317 Gem. Mühlen).Für die Niederschlagswasserableitung soll eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt werden.

Amtliche Bekanntmachung
30.03.2022: Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat in seiner Sitzung vom 24.03.2022 dieVerordnung der Stadt Neumarkt i.d.OPf.
für das Altstadtfest (Altstadtfestverordnung)
beschlossen.
