Amtliche Bekanntmachung

22. Mai 2025: Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet im folgenden Zeitraum online versteigern lassen.