Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl können beantragt werden
Online, per Post oder persönlich möglich
Wahlberechtigte aus dem Stadtgebiet Neumarkt können jetzt Anträge für die Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl am 08.03.2026 stellen. Dies kann online, per Post mit dem ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsschreiben oder bei Vorlage des ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsschreibens durch persönliche Abholung der Unterlagen erfolgen. Die Stadt rechnet angesichts der Entwicklung bei den Wahlen der letzten Jahre mit einem hohen Anteil an Briefwählern.
Unterlagen für die Briefwahl zur Kommunalwahl 2026 können zum einen mit dem in die Wahlbenachrichtigung eingedruckten Antrag angefordert werden, der ausgefüllt werden muss und dann per Post an die Stadtverwaltung geschickt werden kann. Wahlberechtigte können diesen auch persönlich in den Briefkasten der Stadtverwaltung beim Rathaus I einwerfen. Zum anderen können Wahlberechtigte ab 16.02.2026 mit dem ausgefüllten Antrag auch direkt in den Mehrzweckraum im Rathaus IV in der Fischergasse gehen, um die Briefwahl dort zu persönlich beantragen und die Unterlagen gleich mitnehmen zu können. Und es gibt die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Dies kann man über das Bürgerserviceportal der Stadt Neumarkt https://www.buergerservice-portal.de/bayern/neumarktopf, ein Link führt außerdem von der Startseite der www.neumarkt.de zur Onlinebeantragung. Darüber hinaus ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte ein QR-Code aufgedruckt, den man abscannen kann und über den man direkt zur entsprechenden Seite gelangt. Sollte die Online-Funktion nicht erreichbar sein, ist der Server überlastet. Einfach etwas später noch einmal versuchen oder die Unterlagen postalisch anfordern.
Auch am Faschingsdienstag, 17.02.2026 wird am Nachmittag das Wahlamt und die Briefwahlausgabe bis 16 Uhr regulär geöffnet bleiben.
Hinweis auf Neuregelung zur Briefwahl:
Aufgrund einer neuen rechtlichen Vorgabe dürfen Briefwahlunterlagen frühestens ab 16.02.2026 ausgegeben oder versendet werden. Eine persönliche Abholung sowie ein Postversand vor diesem Termin sind daher aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Wahlberechtigte, die keine Briefwahl machen wollen und am 08.03.2026 zur Urnenwahl gehen wollen, müssen nur ihren Wahlbenachrichtigungsbrief oder ein Ausweisdokument in den Wahlraum mitnehmen. Insgesamt gibt es im Stadtgebiet bei der diesjährigen Bundestagswahl 27 Wahlbezirke, in denen die Urnenwahl am Wahltag durchgeführt werden kann. Für jeden Wahlberechtigten ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief angegeben, in welchem Wahlraum er am Wahltag seine Stimmen abgeben kann. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist auch ersichtlich, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Die Auszählung der Stimmen am 08.03.2026 erfolgt dann ab 18 Uhr nicht nur für die 27 Urnenwahlbezirke, sondern außerdem in 27 Briefwahlbezirken.