Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl für die Stichwahl  

11. März 2026: Die Stadt Neumarkt informiert über die Briefwahl zur Stichwahl am 22. März 2026. Zur Hauptwahl am 8. März hatten 13.887 Wahlberechtigte Briefwahl beantragt. Für 13.363 von ihnen erfolgt die Zusendung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch, sofern beim ursprünglichen Antrag angegeben wurde, dass auch für eine mögliche Stichwahl Unterlagen gewünscht sind. Diese Personen müssen nichts weiter veranlassen.
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Die Stadt Neumarkt informiert über die Briefwahl zur Stichwahl am 22. März 2026. Zur Hauptwahl am 8. März hatten 13.887 Wahlberechtigte Briefwahl beantragt. Für 13.363 von ihnen erfolgt die Zusendung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch, sofern beim ursprünglichen Antrag angegeben wurde, dass auch für eine mögliche Stichwahl Unterlagen gewünscht sind. Diese Personen müssen nichts weiter veranlassen.

Wahlberechtigte, die bislang keine Briefwahl für die Stichwahl beantragt haben oder nun erstmals Briefwahlunterlagen benötigen, können diese per E‑Mail an ordnungsamt@neumarkt.de oder über das Bürgerserviceportal unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/neumarktopf/bsp_ewo_briefwahl/#/ anfordern. Der auf den Wahlbenachrichtigungen der Hauptwahl abgedruckte QR‑Code kann für die Stichwahl nicht genutzt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen ab sofort persönlich im Wahlamt in der Fischergasse 1 zu den regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung abzuholen.

Für die Stichwahl werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versendet; die Benachrichtigungen der Hauptwahl behalten ihre Gültigkeit. Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist die Stimmabgabe möglich, sofern ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt wird. Am 22. März stehen in den 27 Wahllokalen der Stadt Neumarkt von 8:00 bis 18:00 Uhr alle Möglichkeiten zur Stimmabgabe offen.