Stadt richtet weitere Grüngutsammelstellen ein

11. August 2023: Den Bürgern stehem jetzt zusätzlich Container bei Pölling an der ehemaligen B8 und am Parkplatz an der Woffenbacher Straße zur Verfügung. Damit gibt es sieben Möglichkeiten im Stadtgebiet, sein Grüngut zu entsorgen.
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Die Stadt Neumarkt richtet zu fünf bestehenden nun zwei weitere Grüngutsammelstellen ein. Ab sofort stehen den Bürgern zusätzlich jeweils ein Container am westlichen Ende des Stadtteils Pölling an der ehemaligen B8 und am Parkplatz an der Woffenbacher Straße, westlich der Mittelschule, zur Verfügung. Zudem betreibt die Stadt zusätzlich zum Landkreis mit der ebenfalls im Stadtgebiet befindlichen Deponie Blomenhof bereits bisher auf eigene Kosten als Serviceleistung für ihre Bürger Grüngutannahmestellen mit Containern im Stadtteil Pelchenhofen an der Straße Zur Schwemm, auf dem Areal des ASV Neumarkt im Deininger Weg und in Stauf in der Nähe des Kopernikusrings. Darüber hinaus gibt es beim FC Süd mit Unterstützung der Stadt eine Annahmestelle mit eingeschränkten Anlieferzeiten. Insgesamt standen somit den Bürgen der Stadt bis dato fünf Annahmestellen im Stadtgebiet zur Verfügung. Jährlich wurden so ca. 7.500 Kubikmeter Grüngut durch die Stadt Neumarkt entgegengenommen und zu Kompost verarbeitet.

Bei den beiden neuen Sammelstellen gelten als Bedingung, dass die Anlieferung von März bis Dezember an den Wochentagen von 7 bis 20 Uhr und am Samstag von 7 bis 13 Uhr möglich ist. Dabei dürfen bei allen städtischen Sammelstellen nur Kleinmengen aus privaten Haushalten angeliefert werden und an die Nutzer wird appelliert, den Platz sauber zu halten. Zum Grüngut zählen lediglich Gartenabfälle wie Baum- und Heckenschnitt oder Laub- und Rasenschnitt. Nicht dazu gehören Wurzelstöcke, Boden, Steine, organische Küchenabfälle, Kunststoffsäcke oder –töpfe, Steingut, usw. Es sollen auch keine Kunststoffschnüre oder Drähte zum Bündeln von Grüngut verwendet werden. Außdem müssen entleerte Kunststoffsäcke wieder mitgenommen werden. Die Stadt bittet alle Nutzer der Sammelstellen, diese sauber zu halten, Lärm zu vermeiden und nur in den vorgesehenen Zeiten anzuliefern.

Die Annahme von Grüngut durch die Stadt Neumarkt erfolgt derzeit gemäß einem Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltsenats auf freiwilliger Basis. Die Entsorgung von Grüngut ist zunächst einmal eine öffentlich-rechtliche Aufgabe, die durch die entsorgungspflichtige Körperschaft, den Landkreis Neumarkt i.d.OPf. wahrgenommen wird. Nachdem die Stadt über mehrere Jahre drei solcher Stellen selbst eingerichtet und eine unterstützt hat, hatte es in den letzten Jahren immer wieder Anregungen von Privatpersonen, von FLitZ und zuletzt auch einen CSU-Antrag gegeben, weitere Sammelstellen einzurichten. Dabei ist es stets für die Stadt schwierig, geeignete Standorte auszuwählen. Es müssen die Flächen zur Verfügung stehen, sie müssen vom Untergrund her geeignet sein, es dürfen keine Gefahren oder Umweltschäden entstehen, gleichzeitig müssen sie gut anfahrbar sein und neben vielen weiteren zu beachtenden Punkten müssen sie so gelagert sein, dass möglichst wenig Beeinträchtigung für die umliegende Wohnbebauung einhergeht. Gleichzeitig sollten die Standorte aber auch ein häufigeres Aufkommen an Fußgängern oder Fahrzeugen aufweisen, damit sie im Beobachtungsbereich anderer liegen, um Vandalismus, den Einwurf von Müll und anderem Unrat sowie den ungeordneten Einwurf des Grünguts zu erschweren.