Wahlbenachrichtigungsschreiben für Kommunalwahl werden verschickt
Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden im Zeitraum vom 27. Januar bis zum 16. Februar 2026 über einen Dienstleister an alle Wahlberechtigten verschickt. Mit diesem Schreiben können die Briefwahlunterlagen beantragt werden, wofür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Ab dem 16. Februar 2026 ist es möglich, das ausgefüllte Wahlbenachrichtigungsschreiben persönlich im Wahlbüro im Rathaus IV in der Fischergasse vorzulegen und die Unterlagen direkt mitzunehmen. Alternativ kann das Schreiben per Post an die Stadtverwaltung gesendet werden; in diesem Fall werden die Briefwahlunterlagen postalisch zugestellt. Ein Versand erfolgt frühestens ab dem 16.02.2026. Ebenso besteht die Möglichkeit, die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung in den Briefkasten der Stadtverwaltung beim Rathaus I einzuwerfen, woraufhin die Unterlagen ebenfalls zugesandt werden. Besonders einfach ist die Beantragung online: Dazu scannt man den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code und stellt den Antrag digital, sodass die Unterlagen anschließend per Post ins Haus kommen. Darüber hinaus kann der Antrag auch über das Bürgerserviceportal der Stadt Neumarkt unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/neumarktopf gestellt werden.
Hinweis auf Neuregelung zur Briefwahl:
Aufgrund einer neuen rechtlichen Vorgabe dürfen Briefwahlunterlagen frühestens ab 16.02.2026 ausgegeben oder versendet werden. Eine persönliche Abholung sowie ein Postversand vor diesem Termin sind daher aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Deshalb ist auch am Faschingsdienstag, 17.02.2026 am Nachmittag das Wahlamt und die Briefwahlausgabe bis 16 Uhr regulär geöffnet.
Wer keine Briefwahl machen will, kann am 08.03.2026 von 8 bis 18 Uhr zur Urnenwahl gehen. Auf seiner Wahlbenachrichtigung ist genau angegeben, in welchem der 27 Wahlbezirke er seine Stimme abgeben kann. Darauf ist auch vermerkt, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist.