Bauberatung

Bei vielen Bauvorhaben gibt es einzelne Punkte, deren Genehmigungsfähigkeit fraglich ist. Vor allem die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes spielt oft eine entscheidende Rolle.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit unserer Bauberatung vor Einreichung eines formellen Bauantrages. Eine Nachbarbeteiligung bereits in diesem Stadium ist sinnvoll, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Die Bearbeitung der Bauvoranfrage erfolgt durch das Bauordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Bauordnungsverwaltung. Im Gegensatz zum Bauvorbescheid erhalten Sie bei der formlosen Bauvoranfrage allerdings keine rechtsmittelfähige Entscheidung des Bauamtes.

Was ist mitzubringen:
Unterlagen entsprechend den Planungsständen wie z.B.

  • Lageplan Maßstab 1:1000
  • Bestandsplan
  • Planskizze
  • Fotos
  • Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
Freitag: 08:30 - 13:00

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Straubmeier, Gerhard
Bauberatung Innenstadt
09181 255-169 09181 255-202 Rathaus I, 2. OG, Zi. 215
Haberler, Josef
Bauberatung Westlicher Bezirk
09181 255-162 09181 255-202 Rathaus I, 2. OG, Zi. 213
Christoph, Veronika
Bauberatung Nördlicher Bezirk
09181 255-1604 09181 255-202 Rathaus I, 2. OG, Zi. 213
Stöber, Regina
Bauberatung Östlicher Bezirk
09181 255-1609 09181 255-202 Rathaus I, 2. OG, Zi. 214

Bauordnungsamt

AdresseBauordnungsamt
Rathausplatz 1
92318   Neumarkt i.d.OPf
Öffnungszeiten

Wegen eingeschränkter Öffnungszeiten empfehlen wir eine Terminvereinbarung.

Organisationseinheiten