Amtliche Bekanntmachung

30. Juli 2026: Die Meldebehörden sind nach dem Bundesmeldegesetz befugt, Daten aus dem Melderegister zu bestimmten Zwecken zu übermitteln. Betroffene Personen haben jedoch in den nachfolgenden Ziffern 1 bis 3 erläuterten Fällen das Recht, einer Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen: