Amtliche Bekanntmachung

30. April 2026: Aufgrund des Art. 20 Abs. 2 des Bayer. Stiftungsgesetzes und der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2026 die Haushaltssatzung der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung Neumarkt i.d.OPf. für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.