Amtliche Bekanntmachung

04. März 2021: Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat in seiner Sitzung vom 25.02.2021 die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Grundschulen beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat in seiner Sitzung vom 25.02.2021 die

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Grundschulen

 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Sie ist im Rathaus, Zimmer Nr.101 (Vorzimmer des Oberbürgermeisters) niedergelegt und kann während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden.


Neumarkt i.d.OPf., den 04.03.2021


Thomas Thumann
Oberbürgermeister