Amtliche Bekanntmachung

19. September 2023: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „150 – GE Stauf Süd III“ Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 18.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „150 – GE Stauf Süd III“ gebilligt und be-schlossen, den o.g. Plan nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
„150 – GE Stauf Süd III“


Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 18.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „150 – GE Stauf Süd III“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Im Rahmen des Verfahrens haben sich Änderungen bezüglich der Ausgleichsflächen ergeben. Die Berücksichtigung bzw. die Umsetzung dieser Änderungen erfordern eine erneute öffentliche Auslegung. Da die weiteren Grundzüge der Planung von diesen Änderungen und Ergänzungen unberührt bleiben, wurde beschlossen, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:


Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- nördlich durch B 299 / Ernteweg / Rettichstraße
- östlich durch B 299
- südlich durch Flurnummern 1039 und 1038 Gem. Stauf
- westlich durch Waldflächen des Buchberg

Der Entwurf des Bebauungsplanes „150 – GE Stauf Süd III“ liegt in der Zeit vom

02.10.2023 – 17.10.2023

im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II. Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Parteiverkehrszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen bei dem o.g. Amt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnah-men bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan / die Bebauungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:

https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/ 


Neumarkt i.d.OPf., 20.09.2023



Thomas Thumann
Oberbürgermeister