Amtliche Bekanntmachung

09. Januar 2026: Die Meldebehörden sind nach dem Bundesmeldegesetz befugt, Daten aus dem Melderegister zu bestimmten Zwecken zu übermitteln. Betroffene Personen haben jedoch in der nachfolgenden Ziffer 1 bis 4 erläuterten Fällen das Recht, eine Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen: