Verkehrssicherheit und Pflegepflichten an Gehwegen

10. Juli 2026: Überhängende Äste, Sträucher oder Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, können die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs erheblich beeinträchtigen. Auch starker Unkrautbewuchs auf Gehwegen stellt eine Gefährdung dar und muss regelmäßig entfernt werden.

Die Stadtverwaltung Neumarkt erinnert alle Grundstückseigentümer an ihre Verpflichtungen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Sauberkeit auf Gehwegen gemäß der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung (StrRSVO) sowie dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG).

Überhängende Äste, Sträucher oder Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, können die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs erheblich beeinträchtigen. Auch starker Unkrautbewuchs auf Gehwegen stellt eine Gefährdung dar und muss regelmäßig entfernt werden.

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Sträucher und Hecken so zurückzuschneiden, dass das sogenannte Lichtraumprofil freigehalten wird. Über Gehwegen ist eine lichte Höhe von 2,50 Metern, über Fahrbahnen von mindestens 4,50 Metern sicherzustellen. Der Rückschnitt hat zudem so zu erfolgen, dass Straßenschilder und Verkehrszeichen jederzeit gut erkennbar bleiben.

Hinweis zur aktuellen Schonzeit (01.03.–30.09.)

Auch während der gesetzlichen Schonzeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig. Sie dürfen durchgeführt werden, um den jährlichen Zuwachs zu entfernen oder die Gesunderhaltung von Bäumen und Sträuchern sicherzustellen – insbesondere dann, wenn dies zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit notwendig ist.

Vor jedem Rückschnitt ist zu prüfen, ob sich aktuelle Vogelbruten im Gehölz befinden.

 

Totes Holz unbedingt entfernen

Nach Einschätzung der Straßenkontrolleure des städtischen Bauhofs sollte auch totes Holz regelmäßig entfernt werden. Gerade bei starkem Wind kann es schnell zu einer Gefahr für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer werden. Eine regelmäßige Kontrolle der Gehölze wird daher dringend empfohlen.

Die Stadt bittet alle betroffenen Eigentümer, die erforderlichen Maßnahmen zeitnah durchzuführen und damit zur Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum beizutragen.

Für Rückfragen stehen die zuständigen Stellen gerne zur Verfügung:

E-Mail: tiefbauverwaltung@neumarkt.de 

Telefon: 09181/255‑193