Bürgermeister - Stellvertreter des Oberbürgermeisters

Der Oberbürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung vom Bürgermeister und, wenn dieser ebenfalls verhindert ist, vom zweiten Bürgermeister vertreten. Der Stellvertreter übt im Verhinderungsfall die gesamten gesetzlichen und geschäftsordnungsmäßigen Befugnisse des Oberbürgermeisters aus. (§ 15 der Geschäftsordnung des Stadtrates). Die Geschäftsordnung finden Sie hier (pdf, 72 KB).

Die Vertreter des Oberbürgermeisters wählt der Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit.

Als Stellvertreter gewählt:

Name Telefon Telefax Zimmer
Gmelch, Marco
Bürgermeister
09181 255-123 09181 255-195
Heßlinger, Gertrud
2. Bürgermeisterin
09181 255-123 09181 255-195

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

AdresseStadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.
Rathausplatz 1
92318   Neumarkt i.d.OPf.