Abbruch von Gebäuden

Der Abbruch von Gebäuden wird in Art. 57 Absatz 5 Bayerische Bauordnung geregelt.

Demnach ist der Abbruch von freistehenden Gebäuden deren oberste Geschossdecke nicht höher als 7 m über der Geländeoberfläche liegt (Gebäudeklasse 1 und 3) und keine Sonderbauten sind, sowie  sämtliche verfahrensfrei errichteter Gebäude ohne Beteiligung der Baugenehmigungsbehörde (verfahrensfrei) möglich.

Bei nicht freistehenden Gebäuden deren oberste Geschossdecke max. 7 m über der Geländeoberfläche liegen (Gebäudeklasse 2)  und bei allen anderen Teilabbrüchen ist der Abbruch der Baugenehmigungsbehörde anzuzeigen und eine schriftliche Bestätigung eines Vorlageberechtigten für Standsicherheit (Statiker) beizulegen, dass das zu erhaltende Gebäude auch nach dem Abbruch noch standsicher ist.

Für alle anderen Gebäude (Sonderbauten, Gebäudeklasse 4 und 5) ist der Abbruch mindestens eine Monat zuvor anzuzeigen. 
Zusätzlich können andere öffentlich-rechtliche Gestattungen (z.B. denkmalschutzrechtliche Erlaubnis)  erforderlich sein, diese sind ebenfalls vorab einzuholen.

Was ist mitzubringen:
Bitte in 2-facher Ausfertigung:

  • Anzeigeformular Lageplan M 1:1000 mit Kennzeichnung der zum Abbruch vorgesehenen baulichen Anlage
  • Bauzeichnungen (falls vorhanden)
  • Beschreibung der Konstruktion der baulichen Anlage
  • Berechnung des Rauminhaltes
  • Statistikbogen (Bauabgang) 

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier auf der Internetseite des Innenministeriums.


Gebühren:
5,00 - 75,00 EUR Gebühr für die Bestätigung über den Eingang der Abbruchanzeige 
25,00 - 1.500,00 EUR Gebühr für die Untersagung des Abbruchs sowie seine Zulassung unter Auflagen 

Für die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns vor Ablauf der Monatsfrist kann die Bauordnungsverwaltung eine Gebühr in Höhe von 5,00 - 20,00 EUR erheben.

Fristen:
Die Verfahren sind vor Durchführung der Abbruchmaßnahme einzuleiten. In der Regel ist die Monatsfrist abzuwarten.

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Finger, Christian
09181 255-1623 09181 255-202 Rathaus IV 2. OG, Zi. 201
Meyer, Sabine
09181 255-1626 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Kirsch, Andrea
09181 255-1624 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201

Bauordnungsverwaltung

AdresseBauordnungsverwaltung
Fischergasse 1, 2. OG
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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