Antragsbestätigungen des Einwohnermeldeamtes

Bei verschiedenen Anträgen (z.B. Führerschein-, Sozialhilfe- und Wohngeldanträge) ist die Bestätigung des Einwohnermeldeamtes notwendig. Führerschein- und Sozialhilfeanträge werden nach Bestätigung durch den Antragsteller beim Landratsamt eingereicht. Bestätigte Wohngeldanträge werden vom Einwohnermeldeamt Neumarkt i.d.OPf. direkt an die Wohngeldstelle des Landratsamtes weitergeleitet.

Was ist mitzubringen:
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge.

Gebühren:
Bei Führerscheinanträgen 5,10 EUR

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Polster, Gerhard
09181 255-236 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Wittmann, Ralf
09181 255-235 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Herzog, Sabine
09181 255-221 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27

Einwohnermeldeamt

AdresseEinwohnermeldeamt
Rathausplatz 2
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten

Terminvereinbarung ist notwendig

Organisationseinheiten