Entwässerungspläne

Ein wesentlicher Teil der Erschließung eines Grundstückes ist die Entsorgung des Abwassers.Die Entsorgung des Abwassers ist in der städtischen  Entwässerungssatzung (EWS)  geregelt. Zur Zulassung einer Grundstücksentwässerungsanlage sind Entwässerungspläne einzureichen, die durch das Tiefbauamt geprüft werden. Die Entwässerungspläne sind Bestandteil eines Bauantrages.

Was ist mitzubringen:

  • Lageplan Maßstab 1:1000
  • Grundriss- und Flächenpläne Maßstab 1:100
  • Längsschnitte Maßstab 1:100

gemäß DIN 1986 bzw. aufliegendem Musterplan.

Ihr Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Behninger, Karl
09181 255-175 09181 255-259 Rathaus I, 3. OG, Zi. 303
Männer , Peter
09181 255-179 09181 255-159 Rathaus I, 3. OG, Zi. 303
Steidl, Andreas
09181 255-177 09181 255-259 Rathaus I, 3. OG, Zi. 303

Kanalbauamt

AdresseKanalbauamt
Rathausplatz 1
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten